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OLG Karlsruhe, 04.07.1986 - 1 AK 12/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 1671, 1696; IRG § 3; MSA Art. 1; StGB § 235; EuA1Übk Art. 2, Art. 16
Elterliche Sorge; Auslieferung wegen Kindesentziehung; Bedeutung unterschiedlicher gerichtlicher Sorgerechtszuweisungen durch den ersuchenden und einen Drittstaat bei einem Auslieferungsantrag wegen Kindesentziehung durch einen Elternteil; sinngemäße Umstellung des ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de , S. 36 (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 873
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.09.1957 - 1 StR 269/57
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1986 - 1 AK 12/86
Täter kann auch ein Elternteil gegenüber dem anderen sein, sei es bei einem diesem allein zustehenden oder bei gemeinschaftlichem Sorgerecht (vgl. BGHSt 10, 376 ff;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 235 Rdn. 2 f). - BGH, 03.05.1978 - 4 ARs 6/78
Maximale Dauer einer vorläufigen Auslieferungshaft - Entscheidungsmöglichkeiten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1986 - 1 AK 12/86
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 28, 31; 33; BGH NJW 1986, 1444) muß vor Fristablauf das Auslieferungsersuchen nebst Unterlagen nicht nur dem mit der Auslieferungssache befaßten Senat vorliegen; der Senat muß noch innerhalb der Frist über den Erlaß eines Auslieferungshaftbefehls (§ 15 IRG) entscheiden.
- OLG Hamm, 28.04.1997 - 4 Ausl 174/97
Berechnung der förmlichen Auslieferungshaft, Festnahme in der Auslieferungssache, …
Danach aber erscheint es ausgeschlossen, daß die Auslieferungsunterlagen - auf welchem Wege auch immer - den Senat am heutigen Tage noch so rechtzeitig erreichen können, daß überhaupt eine sachgerechte weitere Bearbeitung der Vorgänge, erst recht eine solche ohne zumutbaren Zeitdruck, möglich wäre (…vgl. auch OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Karlsruhe GA 1987, 366). - VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91
Aufenthaltserlaubnis für minderjährigen Türken nach Sorgerechtsübertragung auf …
Im übrigen wird die Übertragung der elterlichen Sorge durch das türkische Gericht wahrscheinlich auch nach den Bestimmungen des Haager Minderjährigenschutzabkommens (Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5.10.1961 - MSA -, das für die Bundesrepublik Deutschland - siehe dazu BGBl. 1971 II S.217, 1150 - und für die Türkei - siehe dazu BGBl. 1984 II S.460 - in Kraft getreten ist; siehe insbesondere Art. 1, 7 Satz 1 MSA) zu beachten sein, da die Regelung der elterlichen Sorge nach der Scheidung der Eltern eine Schutzmaßnahme im Sinne dieses Abkommens ist (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 29.10.1980, BGHZ 78, 293, 301, und OLG Karlsruhe, Beschluß vom 4.7.1986, Die Justiz 1986, 496). - OLG Koblenz, 30.04.1993 - 1 Ausl 2/93 Die für die Haftentscheidung nach §§ 16 Abs. 3, 15 IRG , Art. 22 EuAlÜbk beizubringenden Unterlagen müssen so beschaffen sein, daß sie den Senat in die Lage versetzen, vor Ablauf der 40-Tage-Frist eine Sachentscheidung aufgrund der vorgelegten Unterlagen zu treffen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1989, 27, 28; OLG Karlsruhe, GA 1987, 366, 367).